Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Webseite mit der Domain www.socialpals.de, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform „socialPALS“ unter www.socialpals.de und alle untergeordneten Subdomains 

Diese Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Bereitstellungen von Telemedien, sowie immer dann, wenn wir hierauf Bezug nehmen zwischen der 

socialPALS GmbH 
Hauptstraße 18 
83607 Holzkirchen 

Telefon: +49 8024 460 35 00
info@socialpals.de
www.socialpals.de 

vertreten durch ihre Geschäftsführer Leonard Meisels, Bastian Müller – nachfolgend: „wir“, „uns“ oder socialPALS und den unter Punkt A. dieser Bedingungen bezeichneten Kunden („Kunde“ bzw. „Sie“) 

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die Plattform von socialPALS ist ein Angebot, das es Markenherstellern, Verbänden und sonstigen Unternehmen (folgend „Informationsgeber“) ermöglicht, Marketingkampagnen für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu erstellen und diese ihren Einzelhändlern und sonstigen Marketingpartnern (folgend „Informationsempfänger“) bereitzustellen. Die Informationsempfänger können die Kampagnen gemäß den Bedingungen dieser AGB entsprechend ihrer Bedürfnisse anpassen und über ihre Online- und Social Media Angebote, ihrer Zielgruppe zugänglich machen. Die Plattform bietet neben der Downloadfunktion auch direkte Veröffentlichungsschnittstellen zu aktuell Facebook und Instagram, LinkedIN sowie GoogleDisplay-Ads sowie auch die Möglichkeit einen Onlineshop für zusätzliches Kampagnenmaterial zu integrieren. 

Die vorliegenden AGB regeln die generellen vertraglichen Beziehungen zwischen uns und den Kunden. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen individueller Vereinbarungen.

Mit einer Erstellung eines Accounts bei socialPALS sowohl als Contentersteller als auch als Contentnutzer akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Sie können die AGB auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.

A. Begriffsbestimmungen

“AGB” oder “Allgemeine Geschäftsbedingungen” bezeichnet die Vertragsbedingungen unter denen socialPALS bereit ist Verträge mit Kunden einzugehen.

“Account” bezeichnet die Zugangsberechtigung zur zugangsbeschränkten Plattform durch die Schaffung eines personalisierten Benutzerkontos. Es kann sowohl personenbezogene Accounts (“User”) als auch übergeordnete Accounts geben “Markenaccount/ Händleraccount”), denen mehrere User zugeordnet werden können. 

“Content“ bezeichnet sämtliche Daten und Inhalte, gleich welcher Art (Text-, Bild- und/oder Videomaterial), welche Dritte oder socialPALS selbst über die socialPALS Webseiten und/oder Telemedien und/oder die Plattform veröffentlichen und/oder bereitstellen. 

“Content-Kalender“ Content Kalender bezeichnet eine Anzahl an Posts und Werbeanzeigen innerhalb eines definierten Kampagnenzeitraumes, die mit einem Datum und einer Uhrzeit versehen sind. 

Empfangende Vertragspartei“ bezeichnet die Vertragspartei, welche von der offenbarenden Vertragspartei vertrauliche Informationen erhält, gleich ob mündlich, schriftlich, visuell oder anderweitig ausgetauscht, per Internet übertragen oder auf einem Datenträger gespeichert.

Contentersteller” bezeichnet einen Kunden von socialPALS, der Content über die Plattform zum Zweck der Verwendung durch Contentnutzer des Contents bereitstellt.

Contentnutzer” bezeichnet einen Kunden von socialPALS, welcher den von einem Contentersteller bereitgestellten Content nutzt und verteilt.

Kampagnen” bezeichnet jegliche Art von Kommunikationsleistung eines Contenterstellers über die Plattform, mit welchen der Contentersteller, den auf der Plattform registrierten Kunden von socialPALS Content für Online oder Offline Werbung zur Verfügung stellt. Unabhängig davon, ob es sich um einen einmaligen Post oder um eine Reihe von Content Bereitstellungen in Form eines Content-Kalenders handelt. 

Kunden ” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, welcher sich auf der Plattform anmeldet oder einen Account von socialPALS gestellt bekommt. 

Landingpage” oder “Microsite” bezeichnet eine separate von socialPALS als technischem Dienstleister gehostete Internetseite für einen Hersteller oder Kampagnenanbieter, die Teil einer Kampagne ist/sein kann. Betreiber im Sinne der Telemediengesetze und damit auch im Impressum genannt ist der Hersteller oder Kampagnenanbieter. 

Landingpagebuilder by socialPALS“ bezeichnet die Funktion innerhalb der Plattform, womit der Kunde innerhalb der Plattform eine kampagnenbezogene Landingpage erstellen kann. Betreiber im Sinne der Telemediengesetze und damit auch im Impressum genannt ist der Hersteller oder Kampagnenanbieter.

Marketingbudget” bezeichnet die Freigabe von Geldmitteln durch einen Contentersteller oder einen Contentnutzer, um den Content mittels kostenpflichtiger Werbeaktionen zu verteilen. Der Contentersteller kann die Nutzung des vom Contentersteller bereitgestellten Marketingbudgets von weiteren Auflagen abhängig machen. Die entsprechenden Informationen finden sich in der Kampagnenbeschreibung. 

Nutzungsbedingungen” bezeichnet die Regeln für den Besuch der Webseite. 

Offenbarende Vertragspartei“ bezeichnet die Vertragspartei, welche der empfangenden Vertragspartei vertrauliche Informationen übergibt oder übermittelt gleich, ob dies mündlich, schriftlich, visuell oder anderweitig geschieht, per Internet übertragen oder auf einem Datenträger gespeichert wird. 

Händler/Partner” bezieht sich auf all jene natürlichen oder juristischen Personen, welche das Produkt und/oder Dienstleistung des Herstellers verkaufen könnten oder seine Zielgruppe in einer anderen Form bedienen, sodass partnerschaftliche Synergien entstehen. 

Plattform” ist die von socialPALS angebotene Software as a Service. 
 
Produkt” ist eine Ware oder Dienstleistung des Herstellers, welche er allein oder gemeinsam mit anderen auf dem Markt zur Verfügung stellt. 
 
Services” bezeichnet sämtliche von socialPALS angebotenen Dienst- und Werkleistungen, sowie sämtliche angebotene Software. 
 
Software as a Service” oder “ SaaS“ bezeichnet eine von socialPALS angebotene Anwendungs-Software, auf die üblicherweise über eine Internetverbindung remote zugegriffen und die auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführt wird. Der Kunde betreibt hierbei weder Infrastruktur (Netzwerk, Server, Betriebssysteme, Datenspeicher) noch die Anwendungs-Software selbst (mit Ausnahme eventuell möglicher Anwendungskonfiguration und Personalisierung). Auf diese Anwendungen kann der Kunde von verschiedenen Endgeräten zugreifen. Für diesen Zugriff bedarf es eines handelsüblichen Personal Computers, lediglich die Verfügbarkeit eines Internet-Browsers und dessen handelsübliche Kompatibilität.
 
Update“ ist eine Software-Aktualisierung der Plattform, welche erkannte und gemeldete Fehler beseitigt, ohne der Plattform neue Funktionalitäten hinzuzufügen. Synonyme hierfür sind “Patch“, “Bugfix“, “Hotfix“.
 
Upgrade“ ist eine Software-Aktualisierung der Plattform, welche dieser neue 
Funktionalitäten hinzufügt. Das Upgrade kann ein Update enthalten, dies ist jedoch nicht zwingend.
 
Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Einheit und deren Rechtsnachfolger im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz. 
 
Vereinbarung“ bezeichnet die vorliegende Rahmenvereinbarung über die Software as a Service und alle Auftragsdokumente, in denen auf diese Rahmenvereinbarung Bezug genommen wird, sowie jegliche sonstigen Anlagen, Lastenhefte, Anhänge, Lizenzvereinbarungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Ergänzungen zu diesen, die entweder beigefügt oder sonst einbezogen sind. 
 
Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle geschäftlichen, finanziellen, technischen, juristischen oder betrieblichen Informationen, gleich, ob mündlich, schriftlich, visuell oder anderweitig ausgetauscht, per Internet übertragen oder auf einem Datenträger gespeichert. 
 
Webseite“ bezeichnet die von socialPALS betriebenen Internetseiten und Telemedien im Sinne des Telemediengesetzes, mit Ausnahme der von socialPALS betriebenen Plattform. 
 
On-boarding“ bezeichnet den Prozess, bei dem Händler/Partner auf der Plattform einen Account erstellen und einrichten, ausgehend von einer Ersteinladung von Seiten der einladenden Partei (z.B. Hersteller, Verband, etc.) oder von Seiten socialPALS. Das Ziel des Onboardings besteht darin, den Händler für die Teilnahme einer Aktion zu motivieren. 
 
Tele-Aktivierung“ bezeichnet den Prozess Händler für spezifische Kampagnen gezielt zum Mitmachen zu motivieren. Erfolgsbemessungsgrundlage ist die Anmeldung des Händlers zur Kampagne. 
 
Webseitenbesucher” bezeichnet die Besucher der Webseite. 
 
Werbebudget/Marketingbudget/Mediabudget“ im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet alle Werbeausgaben, die über externe Werbeplattformen, wie Google Display, Facebook, Instagram, auf spezielle Posts automatisiert über die socialPALS Plattform platziert werden.
 

B. Nutzungsbedingungen der von socialPALS betriebenen Webseiten und Telemedien

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Inhalte und Dienste, die durch socialPALS im Rahmen des Online-Angebots www.socialpals.de und aller Subdomains angeboten werden. Der Webseitenbesucher wird auf diese besonderen Nutzungsbedingungen an der entsprechenden Stelle des jeweiligen Angebots gesondert hingewiesen.

II. Bereitstellungsbedingungen

  1. Soweit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Verträgen zwischen socialPALS und dem jeweiligen Webseitenbesucher nicht anderweitig geregelt, begründet die bloße unentgeltliche Bereitstellung von Webseiten zum Abruf, sowie der entsprechende Abruf seitens des Webseitenbesuchers kein Vertragsverhältnis zwischen socialPALS und dem jeweiligen Webseitenbesucher.

  2. socialPALS ist stets bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb der Webseite sicherzustellen, steht jedoch nicht für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Angebots ein. Dies gilt insbesondere für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle der Webseite, des Internets oder des Zugangs zum Internet. Eine Verfügbarkeit von 98% ist angestrebt.

  3. socialPALS erstellt eigene Inhalte nach bestem Wissen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfaltsmaßstäbe. Darüber hinaus steht socialPALS für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der Inhalte nicht ein.

  4. socialPALS behält sich vor, Teile der Webseite oder die Webseite als Ganzes ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Ansprüche erwachsen den Webseitenbesucher hieraus nicht. Im Fall der Einstellung von Teilen der Webseite oder Teilen der Webseitenservices erwachsen den Webseitenbesuchern keine Ansprüche.

  5. socialPALS behält sich vor, die Abrufbarkeit der Inhalte von der Deaktivierung von Adblockern oder sonstigen technischen Funktionen im verwendeten Browser für den Webseitenbesuch, die eine Änderung der ausgelieferten redaktionellen oder werblichen Inhalte ermöglichen, abhängig zu machen. Diesbezüglich ist socialPALS zur Sperrung der Inhalte bis zur Deaktivierung dieser Programme, Funktionen und Tools berechtigt.

  6. socialPALS behält sich bei allen Webseiten und Services vor, Webseitenbesucher und Kunden in Wahrnehmung ihres virtuellen Hausrechts von der weiteren Nutzung des Angebots auszuschließen.

III. Anmeldung

  1. Während die passive Nutzung der Webseite keine Registrierung erfordert, ist für die Nutzung der Plattform eine Registrierung und Anmeldung erforderlich. In diesem Fall gelten die untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit socialPALS und Sie keine abweichende Vertragsbeziehung unterhalten. socialPALS behält sich vor, einzelne Kunden von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Dieser Ausschluss ist sachlich zu begründen.

  2. Jeder Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Anmeldung richtige und vollständige Angaben zu machen und insbesondere nicht die Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann, jedoch nicht ausschließlich gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse.

IV. Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. socialPALS ist Anbieterin der Dienste und Informationen, die auf der Website www.socialpals.de bereitgehalten werden, und damit Diensteanbieter i.S.d. § 7 Abs.1 TMG. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer V.

  2. Von Kunden auf der Website www.socialpals.de oder der Plattform publizierte Inhalte macht sich socialPALS nicht zu eigen. socialPALS ist nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 8 bis 10 TMG nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit dieser von Dritten publizierten Inhalte zu prüfen, zu überwachen und/oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

  3. Verlinkt socialPALS auf Internetseiten Dritter, so macht sich socialPALS die auf den Internetseiten Dritter liegenden, durch Link verknüpften Inhalte nicht zu eigen. Beim Setzen des Links prüft socialPALS die jeweilige Seite unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfaltsmaßstäbe auf rechtswidrige Inhalte. Zu einer anlassunabhängigen Prüfung der verlinkten Seiten nach Setzen des Links ist socialPALS weder verpflichtet noch in der Lage.

  4. Wenn socialPALS auf Gesetzesverstöße und/oder Rechtsverletzungen durch von Webseitenbesuchern oder Kunden publizierte Inhalte oder durch verlinkte Inhalte hingewiesen wird, werden die entsprechenden Inhalte bzw. Links zu diesen Inhalten – vorbehaltlich Prüfung, ob der Rechtswidrigkeitsvorwurf berechtigt ist – unverzüglich vorläufig entfernt bzw. gesperrt. socialPALS behält sich hierzu vor, sie dauerhaft zu entfernen bzw. zu sperren. Gemäß §§ 8 bis 10 TMG haftet socialPALS für diese fremden Inhalte bzw. verlinkten Inhalte frühestens ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer konkreten Rechtsverletzung. Die socialPALS behält sich vor, in geeigneten Fällen spezielle Funktionen zur Verfügung zu stellen, mittels derer Rechtsverletzungen effizient gemeldet werden können.

  5. Ebenfalls behält sich socialPALS die Sperrung einzelner Webseitenbesucher oder Kunden vor, welche die Webseite oder die Plattform zum Verbreiten rechtswidriger, pornographischer, jugendbe-ein-träch-tigender, menschenverachtender, gewaltverherrlichender, indizierter oder verbotener Inhalte oder für Hassrede verwenden.

  6. socialPALS darf Webseitenbesucher oder Kunden ausschließen, die innerhalb der Webseite oder der Plattform gegen die Regeln des Anstands und des gesunden Miteinanders, insbesondere gegen die Regeln eines konstruktiven Diskurses (z.B. durch sogenanntes „Trolling“), oder die Regeln gemäß Nr. VIII dieser Nutzungsbedingungen verstoßen.

  7. Die Abmahnung und vorübergehende Sperrung als milderes Mittel zum Ausschluss sind zulässig.

  8. Für Landingpages ist socialPALS nicht verantwortlich. Diesbezüglich Verantwortlicher ist ausschließlich der im Impressum als Betreiber bezeichnete Verantwortliche.

V. Haftung von socialPALS

  1. socialPALS haftet im Rahmen von vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung eines mit dem betreffenden Webseitenbesucher oder Kunden bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der
    Vertragspartner deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

  2. Für den Verlust von Daten haftet socialPALS – sofern eine Haftung im Hinblick auf Ziffer II.1 und II.2. überhaupt in Betracht kommt – nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Webseitenbesucher oder Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Haftungsumfang der socialPALS beschränkt sich auf den Aufwand, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten entsteht.

  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung von socialPALS bei Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von socialPALS.

VI. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  1. Die im Rahmen des Angebots bereitgestellten eigenen Inhalte sowie die von Webseitenbesuchern oder Kunden publizierten Inhalte sind grundsätzlich urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt.

  2. Die Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe oder die sonstige Nutzung oder Verwertung derart geschützter Inhalte ist ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers in der Regel unzulässig. Gestattet ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz Ausnahmen ergeben, lediglich die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung des Angebots. Sie dürfen die Inhalte daher zum privaten Gebrauch oder zu gewerblichen Informationszwecken über die Leistungen von socialPALS abrufen, abspeichern und ausdrucken.

VII. Rechteeinräumung an von Nutzern eingestellten Inhalten

  1. Mit dem Einstellen von Content räumt der Kunde und/oder Webseitenbesucher gegenüber socialPALS das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive unterlizensierbare Recht ein, den Content in jedem beliebigem elektronischen Format und auf sämtliche(n) Speichermedien, sowie im Print (einschließlich E-Books/Paper) zu vervielfältigen, in einer Datenbank zu speichern und über mobile oder stationäre Endgeräte, wie z.B. stationäre oder tragbare Computer einschließlich Tablet-PCs, internet-fähige TV-Geräte, sog. Smartphones oder andere Handys, E-Reader oder sonstige Geräte über sämtliche technische Übertragungsmöglichkeiten, insbesondere drahtlos (einschließlich mobilfunkgestützter Dienste) oder drahtgebunden im Rahmen bzw. für die Zwecke des Angebots zu nutzen, anzubieten und zu verbreiten, zu senden, wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen oder sonst zur Nutzung einschließlich der interaktiven Nutzung bereitzustellen und zu archivieren, und zwar insbesondere über das Internet, in Online-Diensten einschließlich sozialer Netzwerke (z.B. Facebook), in Widgets, über sog. Apps und ähnliche Anwendungen, per API, über Push-Dienste, RSS-Feeds, Podcasts, Meldedienste wie z.B. Twitter, als Angebot zum Download, aber auch in körperlicher Form, insbesondere es anderen Webseitenbesuchern und/oder Kunden zum Abrufen, Speichern und Ausdrucken anzubieten, und es in Online-, Print, Rundfunk- und sonstigen Medien zur Bewerbung und Verlinkung des Angebots zu nutzen, sowie Dritten die Nutzung am Material ganz oder teilweise zu ermöglichen. In dem für Nutzungen nach dem vorstehenden Satz erforderlichen Umfang darf das Material durch socialPALS wie auch durch verbundene Unternehmen und Dritte (insbes. Betreiber von Medien, in denen das Angebot beworben oder verlinkt wird) und/oder Teile davon unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes technisch und redaktionell bearbeitet, übersetzt, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und wiedergegeben, gesendet und sonst genutzt oder verwertet werden. Innerhalb des Angebots kann eingestelltes Material auch redaktionell dargestellt, hervorgehoben und bewertet werden. socialPALS darf die Ergebnisse wiederum entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrags nutzen.

  2. Als Gegenleistung für die vorstehende Rechteeinräumung erhält der Kunde und/oder Webseitenbesucher – vorbehaltlich der Sperr- und Löschrechte von socialPALS gemäß diesen Nutzungs-bedingungen – die Möglichkeit, das Material anderen Kunden und/oder Webseitenbesuchern zu präsentieren und zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

  3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung eines jeden Kunden und/oder Webseitenbesuchers, der Material in das Angebot einstellt, die nötigen Rechte hierfür innezuhaben oder zu erwerben. In der Regel besitzt er die erforderlichen Rechte nur, wenn er das Material selbst angefertigt oder die Zustimmung vom Rechteinhaber eingeholt hat.

  4. Im Falle von Produkttests erklärt sich der Contentersteller einer Kampagne mit der Fertigung von Texten und Fotos des entsprechend beauftragten Produkts ausdrücklich einverstanden. Diesbezüglich erteilt der Contentersteller dem Tester ein unwiderrufliches, einfaches, nicht-unterlizensierbares Recht Fotos und Texte von dem Produkt zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung umfasst hierbei ausdrücklich auch die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken.

VIII. Regeln für die Nutzung der Webseite und der Plattform

  1. Kein Kunde und/oder Webseitenbesucher darf mit Material, das er anderen über die Webseite oder die Plattform zugänglich macht, gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter (z.B. Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte usw.) verletzen. Insbesondere ist es den Kunden und/oder Webseitenbesuchern untersagt, direkt oder indirekt pornografische, jugendbeeinträchtigende, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte zu verbreiten, zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen oder politische, weltan-schauliche oder religiöse Anschauungen Dritter zu verletzen. Für die Kunden und/oder Webseitenbesucher sind die Entscheidungen und Vorgaben von socialPALS und ihrer Beauftragten verbindlich, die entscheiden, welche Verhaltensweisen oder Inhalte gegen die genannten Grundsätze verstoßen.

  2. Kein Kunde und/oder Webseitenbesucher darf bei der Benutzung des Angebots Daten versenden oder auf einem Datenträger der socialPALS speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme der socialPALS, verbundener Unternehmen oder von Dritten zu beeinträchtigen oder deren Rechte zu verletzen (z.B. Viren, Trojaner, Spam-E-Mails etc.). Ebenfalls sind Anfragen, die zu einer gezielten Überlastung der Server von socialPALS führen (z.B. DDoS-Attacken), sowie Vorbereitungen hierfür, etwa durch den Download oder Upload von Programmen für derartige Attacken (z.B. LOIC) verboten.

  3. Das Auslesen, Speichern oder Weitergeben personenbezogener Daten anderer Kunden und/oder Webseitenbesucher zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung der Webseite und der Plattform ist verboten. Die Kunden und/oder Webseitenbesucher haben ihnen bekanntwerdende Informationen über andere Kunden und/oder Webseitenbesucher sowie Kommunikationsinhalte vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht vom Berechtigten selbst veröffentlicht wurden.

  4. Den Kunden und/oder Webseitenbesuchern obliegt es, ihre Daten in angemessenen Intervallen zu sichern. socialPALS garantiert keine Datensicherung und darauf aufbauende Datenverfügbarkeit.

IX. Folgen von Verstößen

  1. socialPALS ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der von Kunden und/oder Webseitenbesuchern eingestellten Inhalte umfassend zu prüfen und/oder zu überwachen und/oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. socialPALS führt aber Stichproben durch und behält sich in jedem Fall das Recht auf Prüfung und Entfernung von Inhalten, sowie der Sperrung und des Ausschlusses von Kunden vor.

  2. Im Fall von Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann socialPALS vom Kunden und/oder Webseitenbesucher eingestellte oder ihm sonst zuordenbare Inhalte und Informationen löschen. Des Weiteren kann socialPALS den Kunden und/oder Webseitenbesucher vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Angebots ausschließen.

  3. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen haftet der Kunde und/oder Webseitenbesucher gegenüber der socialPALS auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Dazu gehören auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung oder -verfolgung. Der Kunde stellt socialPALS im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Ziffern III., VII.1 oder VIII. von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen socialPALS, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund dieses Verstoßes geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.

X. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden und/oder Webseitenbesuchers werden von socialPALS erhoben, verarbeitet und genutzt.

  2. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen.

XI. Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. socialPALS behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform dem Webseitenbesucher und/oder Kunden bekannt gegeben. Sie gelten als vom Kunden und/oder Webseitenbesucher genehmigt, wenn der Kunde und/oder Webseitenbesucher weiterhin seinen Account verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird der Kunde und/oder Webseitenbesucher bei Bekanntgabe der Änderungen der Teilnahmebedingungen besonders hingewiesen.

  2. Widerspricht der Kunde und/oder Webseitenbesucher der Änderung, so endet seine Mitgliedschaft 30 Tage nach Erklärung des Widerspruchs.

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen der socialPALS für die Aufnahme von Vertragsbeziehungen mit sämtlichen Kunden

I. Geltungsbereich/ Vertragsgegenstand

  1. Die AGB gelten für sämtliche zwischen socialPALS und dem Kunden geschlossene Verträge. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die vorstehenden Nutzungsbedingungen, soweit diese nicht durch die nachfolgenden Regelungen ergänzt und/oder verdrängt werden.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den obenstehenden Nutzungsbedingungen, wenn und soweit Widersprüche zwischen den einzelnen Regelungen bestehen.

  3. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen der Website von socialPALS.

  4. Soweit der Vertragsgegenstand die Nutzung der Plattform ist, gilt folgende Leistungsbeschreibung: Die Plattform ist eine webbasierte Anwendung, die dem Kunden erlaubt freigegebenen Content für lokale Marketingzwecke zu verwenden. Die Plattform ist über einen handelsüblichen Internet-Browser und mit den, für den Kunden persönlichen, Zugangsdaten zugänglich.

  5. Anderweitige AGB gelten nicht, unabhängig davon, ob socialPALS deren Geltung ausdrücklich widerspricht oder nicht. Sämtliche Verträge zwischen Kunden und socialPALS stehen unter der Bedingung der Geltung dieser AGB, soweit socialPALS nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden trifft.

  6. Soweit socialPALS abweichende schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden trifft gelten diese AGB subsidiär. Enthält die anderweitige schriftliche Vereinbarung hinsichtlich eines Regelungsgegenstands dieser AGB keine Regelungen, gelten diese AGB.

II. Vertragspartner/Invitatio ad offerendum

  1. Sämtliche Produkte der socialPALS richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, nur diese sind zur Anmeldung an der Plattform berechtigt. socialPALS schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Die rein technische Möglichkeit eines Verbrauchers, sich einen Account zu verschaffen stellt weder einen ausdrücklichen noch stillschweigenden Vertragsschluss zwischen der socialPALS und dem Verbraucher dar. socialPALS lehnt Verträge mit Verbrauchern ausdrücklich ab.

  2. Der Kunde kann selbständig einen Partner-Account auf der socialPALS-Plattform anlegen. Brandaccounts werden durch socialPALS angelegt. Zukünftig ist geplant, dass Brandaccounts auch durch den Contentersteller angelegt werden können, socialPALS informiert per E-Mail oder Blogeintrag über die Freischaltung dieser Möglichkeit.

  3. Ein User-Account muss für eine Teilnahme an einer Kampagne von einem Contentersteller oder von socialPALS eine Einladung zur Teilnahme erhalten haben. Dies geschieht durch Einladung via E-Mail oder Freischaltung durch einen Kampagnen Code.

  4. socialPALS erhält hierzu vom Contentersteller eine Liste der eingeladenen Händler oder Partner. Oder socialPALS lädt nach Vorgabe des Kunden selbst potenzielle Händler oder Partner zur Nutzung der Plattform ein.

  5. Über die Zulassung nutzungsberechtigter Kunden entscheidet socialPALS in jedem Einzelfall nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Begründung einer Ablehnung der Zulassung.

  6. Die Einladung und Anmeldung von Händlern/Partnern und Kunden stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sog. Invitatio ad offerendum) dar. Ein Vertrag wird erst mit der Bestätigung des Vertrags durch socialPALS oder durch Freischaltung des Händlers, Partners oder Kunden auf der Plattform geschlossen.

III. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Nutzung der Plattform setzt einen socialPALS-Account voraus. Der socialPALS – Account ist durch eine Registrierung des Händlers, Partners oder Kunden anzulegen.

  2. Mit Ihrer Registrierung bestätigen Sie Ihre Eigenschaft als Unternehmer. Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten. Die abgefragten Daten werden benötigt, um Ihnen die Plattform überhaupt zur Verfügung stellen zu können. Sie verpflichten sich weiterhin, im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich ihr Partner-Profil entsprechend zu bearbeiten. socialPALS ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

  3. Mit der Registrierung beantragen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit socialPALS über die Nutzung der Plattform. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie diesen AGB zustimmen.

  4. socialPALS ist berechtigt, socialPALS-Accounts zu löschen, wenn innerhalb von 24 Monaten durch Sie kein Login erfolgt. socialPALS informiert betroffene Kunden im Vorfeld per E-Mail.

  5. socialPALS behält sich das Recht vor, einzelne Dienste innerhalb der Plattform nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. Verwendung nur zu bestimmten Zwecken), auf gesonderten Antrag oder gegen eine gesonderte Vergütung zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzungen veröffentlicht socialPALS jeweils auf der Plattform.

IV. Änderungsvorbehalt, Störungsvorbehalt

  1. socialPALS gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang.
    Insbesondere garantiert socialPALS nicht für die Verfügbarkeit bestimmter Werbekanäle oder die Erreichbarkeit von Drittanbietern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verfügbarkeit sozialer Netzwerke (z.B. Meta (Facebook, Instagram), YouTube, LinkedIN) oder die Werbetauglichkeit von Drittanbietern. Vertraglich vereinbarte Plattformnutzungsrechte und Serviceleistungen von socialPALS, die unabhängig von Werbekanälen oder Drittanbietern genutzt werden, bilden hierzu die Ausnahme.

  2. Ebenso wenig garantiert socialPALS die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste oder sichert diese konkludent oder ausdrücklich zu.
    socialPALS ist bestrebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel zu erreichen.

  3. Der Internetzugang ist nicht Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und socialPALS; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist der Kunde selbst verantwortlich.

  4. Die Kostenfreiheit der Plattform für einen bestimmten Zeitraum bedeutet keinen Verzicht auf eine an socialPALS für die Nutzung der Plattform zu entrichtender Vergütung. Soweit socialPALS die Nutzung der Plattform allgemein unentgeltlich oder bestimmten Nutzergruppen oder zeitlich beschränkt oder unbeschränkt unentgeltlich zur Verfügung stellt, erwächst hieraus kein Anspruch auf eine dauerhafte unentgeltliche Nutzung der Plattform.

  5. Grundsätzlich sind alle Angebote, Dienste und Leistungen der socialPALS kostenpflichtig, es sei denn diese AGB, die Nutzungsbedingungen oder Verträge zwischen socialPALS und Händlern, Partnern oder Kunden regeln ausdrücklich eine Kostenfreiheit.

V. Pflichten des Kunden

  1. Sie verpflichten sich Ihre Zugangsdaten geheim zu halten.

  2. Sie verpflichten sich, socialPALS unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden.

  3. socialPALS ist berechtigt, den Zugang zu Ihrem Account und der Plattform zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. socialPALS informiert Sie über einen vermuteten Missbrauch und stellt Ihnen neue Zugangsdaten zur Verfügung. Dies gilt nicht, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig zum Missbrauch beitrugen.

  4. Im Übrigen können Sie Ihr Passwort jederzeit beim Login selbst ändern. socialPALS rät dies aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit ohne Missbrauch zu tun.

  5. Sie verpflichten sich zur Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzrechts. Weiterhin verpflichten Sie sich keine Rechte Dritter zu verletzen.

  6. Sie verpflichten sich zudem Ihren socialPALS-Account über die socialPALS Plattform zu kündigen, sofern Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen gehören.

VI. Rechte des Kunden

  1. Mit dem Vertragsschluss erhält der Kunde die Möglichkeit die Plattform zu nutzen.

  2. Die Kunden können als Contentnutzer mit der Einrichtung des Accounts und einer
    Kampagneneinladung eines Brandaccounts bzw. Händleraccounts den bereitgestellten Content zu den in der Kampagne gegebenenfalls zusätzlich auferlegten Bedingungen nutzen und distribuieren.

  3. Zu diesem Zweck erteilt socialPALS dem Contentnutzer gegenüber das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive, unterlizensierbare Recht ein, den Content in jedem beliebigen elektronischen Format und auf sämtliche(n) Speichermedien, sowie im Print (einschließlich E-Books/Paper) zu vervielfältigen, in einer Datenbank zu speichern und über mobile oder stationäre Endgeräte, wie z.B. stationäre oder tragbare Computer einschließlich Tablet-PCs, internet-fähige TV-Geräte, sog. Smartphones oder andere Handys, E-Reader oder sonstige Geräte über sämtliche technische Übertragungsmöglichkeiten, insbesondere drahtlos (einschließlich mobilfunkgestützter Dienste) oder drahtgebunden im Rahmen bzw. für die Zwecke des Angebots zu nutzen, anzubieten und zu verbreiten, zu senden, wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen oder sonst zur Nutzung einschließlich der interaktiven Nutzung bereitzustellen und zu archivieren, und zwar insbesondere über das Internet, in Online-Diensten einschließlich sozialer Netzwerke (z.B. Facebook), in Widgets, über sog. Apps und ähnliche Anwendungen, per API, über Push-Dienste, RSS-Feeds, Podcasts, Meldedienste wie z.B. Twitter, als Angebot zum Download, aber auch in körperlicher Form, insbesondere es Contentnutzern zum Abrufen, Speichern und Ausdrucken anzubieten, und es in Online-, Print, Rundfunk- und sonstigen Medien zur Bewerbung und Verlinkung des Angebots zu nutzen, sowie Dritten die Nutzung am Material ganz oder teilweise zu ermöglichen. In dem für Nutzungen nach dem vorstehenden Satz erforderlichen Umfang darf das Material durch den Contentnutzer und Dritte (insbes. Betreiber von Medien, in denen das Angebot beworben oder verlinkt wird) und/oder Teile davon unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes technisch und redaktionell bearbeitet, übersetzt, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und wiedergegeben, gesendet und sonst genutzt oder verwertet werden.

  4. Soweit der Contentersteller den Contentnutzern zum Zweck der Distribution des Contents ein Marketingbudget zur Verfügung stellt, darf der Contentnutzer diesen zu den gegebenenfalls zusätzlich erläuterten Kampagnenbedingungen nutzen.

  5. Soweit socialPALS die Funktionalität einbindet, kann der Contentnutzer die Distribution mit einem eigenen Marketingbudget versehen. Hierfür gelten die unten angegebenen Zahlungsbedingungen.

  6. Contentnutzer sind nicht verpflichtet den über die Plattform angebotenen Content zu nutzen. Die Veränderung des angebotenen Contents durch Contentnutzer ist dergestalt möglich, den Text des angebotenen Contents für die konkrete Verwendung anzupassen, sofern dadurch keine Falsch- oder irreführenden Angaben zum Nachteil des Contenterstellers gemacht werden oder gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wird.

VII. Rechte von socialPALS

  1. socialPALS ist dazu berechtigt, den Contentersteller der jeweiligen Kampagne regelmäßig über den Status der Teilnahme jedes teilnehmenden Kunden an der Kampagne zu informieren. Diese Anbieterinformationen beinhalten regelmäßig, aber nicht ausschließlich, Informationen über den Start einer Kampagne, die Anzahl der Teilnehmer oder die Reichweite eines Postings, sowie weitere Status-Informationen.

  2. socialPALS verwendet bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adressen, um den Kunden Informationen zu ähnlichen Kampagnen, Produkten oder Dienstleistungen anzubieten. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit kostenlos widersprechen.

VIII. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch

  1. Verstöße gegen diese Bedingungen berechtigen socialPALS nach eigenem, freien Ermessen Accounts in der Plattform zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen, sowie Inhalte auf der Plattform zu sperren oder zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen Verstöße zu ergreifen.

  2. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass ein Verdacht hinsichtlich etwaiger Verstöße besteht. In diesem Fall sperrt socialPALS die Inhalte, solange eine Überprüfung des Verdachts benötigt und der jeweilige verantwortliche Kunde die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.

  3. Der für den Content verantwortliche Kunde verpflichtet sich, socialPALS von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen socialPALS im Zusammenhang mit Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Freistellungsverpflichtung umfasst indes nicht
    Ansprüche auf entgangenen Gewinn. Sie sind außerdem verpflichtet, socialPALS bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden.

  4. Alle weiteren Rechte von socialPALS bleiben unberührt.

IX. Kosten der Plattform und weiterer Dienstleistungen

  1. Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Preise lassen sich der jeweils aktuellen Preisliste von socialPALS oder dem individuellen Angebot entnehmen.

  2. socialPALS kann jedoch in freiem Ermessen sowohl im Hinblick auf Dauer als auch Umfang ganz oder teilweise auf die Geltendmachung von Gebühren und Entgelten verzichten. Hierauf besteht indes weder im Hinblick auf Dauer noch im Hinblick auf den Umfang ein Anspruch des Kunden. socialPALS weist mit einer Frist von mindestens einem Monat auf das Ende des freiwilligen Gebühren- und Entgeltverzichts hierauf hin.

  3. Falls und soweit socialPALS auf der Plattform über die Account Bereitstellung hinaus kostenpflichtige Dienstleistungen (z.B. Bestellung gedruckten Marketingmaterials, Schaltung von Social-Media- & Online-Anzeigen) anbietet, richtet sich deren Inanspruchnahme zusätzlich nach den unmittelbar bei den jeweiligen Dienstleistungen genannten Bedingungen. socialPALS ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet auf die Kostenpflicht dieser weiteren Dienstleistungen hinzuweisen.

  4. Mögliche Überschreitungen/Unterschreitungen des Media Budget bei Google Display Werbung: Google behält sich das Recht vor das Tagesbudget zu überschreiten bzw. das Budget nicht auszuschöpfen. Gründe hier sind: “Wenn Ihre täglichen Gesamtkosten für eine Kampagne über dem vorgesehenen Budget für den entsprechenden Tag liegen, bedeutet dies, dass an Tagen mit mehr Suchzugriffen ein größerer Anteil Ihres Budgets verwendet wird und an Tagen mit weniger Traffic ein geringerer Anteil. Der Traffic kann aus verschiedenen Gründen schwanken:
    Wochenende oder Wochentag, Saison oder Urlaubszeit. … Je nach Anzahl der Zugriffe kann an bestimmten Tagen das Doppelte Ihres durchschnittlichen Tagesbudgets ausgegeben werden”. (https://support.google.com/google-ads/answer/2375423?hl=de; Stand 15.06.2023)

    socialPALS ist in der steten Bemühung diese Überschreitungen weitestgehend zu limitieren. Um dies umsetzen zu können haben wir eine Sperre eingebaut, die nach dem Erreichen des Limits die Anzeige stoppt. Leider sind dadurch immer noch Mehrausgaben in der Regel von 5-10% pro Anzeige möglich. Eine Garantie können wir trotz aller Maßnahmen nicht geben. Budgetüberschreitungen, die Google vorbehält, werden deshalb dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

X. Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

  2. Rechnungen sind sofort fällig. Skonto existiert nicht.

  3. Im Fall der Einbindung eigenen Marketingbudgets durch den Contentnutzer ist das Marketingbudget in Vorkasse vor der Werbeaktion unbar an socialPALS zu übermitteln. Hierfür verwendet socialPALS den Zahlungsdienstleister Stripe.

  4. Rechnungswährung ist Euro. Der Kunde trägt das Wechselkursrisiko und ist verpflichtet den in Euro ausgewiesenen Betrag auf dem Konto von socialPALS zur Gutschrift zu bringen. Es gilt der Wechselkurs des Buchungstags auf dem Konto von socialPALS.

  5. Soweit socialPALS Accounts kostenfrei anbietet besteht hierauf kein Anspruch. Der Verzicht auf die Erhebung von Kosten für bestimmte Accounts oder Account-Arten steht im freien unternehmerischen Ermessen von socialPALS und ist jederzeit widerruflich.

  6. Sofern der Abrechnungszeitraum nicht zum 1. eines Monats beginnt, erfolgt die Abrechnung pro rata temporis.

  7. socialPALS ist berechtigt Vorschussrechnungen zu stellen und Nutzung der Plattform, sowie den Start einer Kampagne von der Zahlung des Vorschussrechnungsbetrags abhängig zu machen.

XI. Haftung von socialPALS

  1. Die Haftung von socialPALS wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich Absatz 2– wie folgt beschränkt: Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet socialPALS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf; socialPALS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

  2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere
    bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des
    Körpers und der Gesundheit oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

XII. Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Der Nutzungsvertrag für die Plattform kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen gekündigt werden, soweit der Kunde nicht zum Kündigungszeitpunkt noch an einer Kampagne teilnimmt oder eine solche anbietet. Nimmt der Kunde zum Kündigungszeitpunkt an einer Kampagne teil oder bietet eine solche an, so berechnet sich die Frist ab dem Ende der Kampagne, bei mehreren Kampagnenteilnahmen ab dem Ende der letzten Kampagne.

  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt auch der Wegfall der Anmeldevoraussetzungen, sowie der Wegfall der Unternehmereigenschaft des Kunden.

  3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Als Textform gilt auch die Kündigung per EMail. Ihre Kündigung per E-Mail schicken Sie bitte an info@socialpals.de. Kündigungen durch socialPALS erfolgen grundsätzlich per E-Mail an die im Profil hinterlegte E-MailAdresse.

  4. Im Falle einer Kündigung ist socialPALS nach eigenem, freiem Ermessen berechtigt, den jeweiligen Account zu sperren und/oder zu löschen.

XIII. Änderung/Ergänzung

  1. socialPALS behält sich das Recht vor, mit sechs Wochen Vorlaufzeit diese AGB jederzeit teilweise oder ganz zu ändern.

  2. socialPALS nimmt bei Änderungen dieser AGB auf die Interessen des Kunden angemessen Rücksicht.

  3. socialPALS informiert den Kunden mit einer Frist von sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Vertragsbedingungen über die Änderung der AGB.

  4. socialPALS macht die weitere Nutzung der Plattform von der Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB abhängig. Die Zustimmung gilt als konkludent erteilt, sobald der Partner die Plattform nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzt. Auf diese Rechtsfolgen wird der Partner gesondert hingewiesen.

  5. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht im Falle der Ablehnung der Änderungen zu. Die Frist zur Geltendmachung dieses Sonderkündigungsrecht beträgt sechs Wochen nach dem Zugang der Änderungsnachricht gemäß Absatz 3.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von socialPALS und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts.

  2. Soweit diese AGB in anderer Sprache als der Deutschen abgefasst sind, erfolgt dies ausschließlich zur Verständlichkeit und für den Komfort. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser AGB. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen einer anderen Sprachfassung geht die deutsche Fassung vor.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

  4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

  5. Anstelle einer nichtigen Bestimmung vereinbaren die Parteien, Verhandlungen über eine ersetzende, wirksame und durchführbare Bestimmung aufzunehmen, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrags bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

  6. Zur Ausfüllung einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, welche die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrags bedacht hätten.

  7. Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

D. Zusätzliche Bedingungen für Verträge mit Contenterstellern

I. Geltung der vorherstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die vorstehenden Abschnitte A. bis C. dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei Verträgen im Verhältnis zu Contenterstellern, soweit diese Regelungen durch die nachfolgenden Regelungen nicht ergänzt oder verdrängt werden.

  2. Die nachstehenden Regelungen haben im Verhältnis zu Contenterstellern Vorrang vor den vorherigen Bedingungen, wenn und soweit sie Abweichungen zu den vorstehenden Bedingungen enthalten. Im Falle abweichender und/oder zu den obigen Regelungen entgegenstehenden Regelungen gelten diese Abweichungen lediglich soweit, wie die Abweichung und/oder Ergänzung gilt.

II. Vertragsgegenstand

  1. socialPALS und der Contentersteller vereinbaren mit dem Vertrag die Nutzung der Plattform, sowie die Gegenleistung des Contenterstellers für die Nutzung der Plattform als Contentersteller.

  2. Der Vertrag als Contentersteller ermöglicht dem Kunden sein eigenes Händler- und Partnernetzwerk in die Plattform zu integrieren, damit diese vom Contentersteller autorisierten Contentnutzer den freigegebenen Content für lokale Marketingzwecke verwenden und den Text des angebotenen Contents für die konkrete Verwendung anpassen.

  3. Zu diesem Zweck erhält der Contentersteller einen Brandaccount bzw. Händleraccount, mit erweiterten Rechten gegenüber den User-Accounts der Contentnutzer. Der genaue Leistungsinhalt des Brandaccounts bzw. Händleraccounts ist im SaaS Mietvertrag der Parteien aufgeschlüsselt. Im dort beschriebenen Umfang erhält der Contentersteller die Nutzungsrechte an der Plattform.

  4. Die Nutzungsrechte beziehen sich auf die Funktionalitäten, die im Leistungsumfang beschrieben sind, es handelt sich um den Fall einer Miete von Software, Software as a Service. Die Plattform unterstützt den Contentersteller darin Marketing Kampagnen mit den, in der Plattform registrierten Contentnutzern zu teilen mit dem Ziel, dass diese autorisierten Contentnutzer den Content auf ihren eigenen Kommunikationskanälen, wie Facebook, Instagram, LinkedIN und andere Social Media Portale, sowie E-Mail, Webseiten, oder anderen Drittseiten sowie Google Display und per POS Material (z.B. Flyer, Displays, Poster, etc.) an ihre Endkunden kommunizieren. socialPALS entscheidet nach eigenem freiem Ermessen über die Integration vom Contentersteller gewünschter Marketingkanäle, welche in der Plattform bisher nicht abgebildet sind. Dies betrifft auch Marketingkanäle, die zukünftig erst entstehen.

  5. Präferenzen hinsichtlich der Integration neuer Marketingkanäle, welche noch nicht in der Plattform abgebildet sind, hat der Contentersteller vorab mitzuteilen.

III. Leistungen von socialPALS

  1. socialPALS stellt dem Contentersteller die Nutzung der Plattform zur Verfügung. Hierfür erhält der Contentersteller von socialPALS ein nicht-ausschließliches, auf den Vertragszweck beschränktes, einfaches, weltweites, zeitlich auf den Vertragszeitraum beschränktes, nicht-übertragbares und nicht-unterlizensierbares Nutzungsrecht an der Plattform von socialPALS.

  2. Grundsätzlich erhält der Contentersteller ein entgeltliches Nutzungsrecht.

  3. Der Contentersteller behält das Recht auf seinen Account zuzugreifen auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Nutzungsrechte nach Vertragsende beziehen sich lediglich auf das Einsehen vergangener Aktivitäten.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Contenterstellers

  1. Der Contentersteller ist zur Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäß der Zahlungskonditionen verpflichtet.

  2. Der Contentersteller ist immer Veranstalter seiner eigenen Kampagnen.

  3. Wenn der Contentersteller eine Landingpage mittels des Landingpagebuilders erstellt und veröffentlicht, ist er zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Diese Verpflichtungen bestehen insbesondere, aber nicht ausschließlich, in der Einhaltung der Impressumspflicht, sowie der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie der jeweils geltenden und anwendbaren Datenschutzgesetze (z.B. DSGVO, BDSG, etc.).

  4. Der Contentersteller ist für den in die Plattform eingestellten Content, sowie der aus diesen erzeugten Daten, vollständig allein verantwortlich, sofern keine Veränderung durch Contentnutzer erfolgte. Auf der Plattform finden sich lediglich Postingvorschläge, welche jedoch jederzeit im oben beschriebenen Umfang editierbar sind. Eine Übernahmepflicht des werbenden Contentnutzers besteht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt.

  5. Für die Werbung mittels der Plattform räumt der Contentersteller socialPALS und sämtlichen Contentnutzern der Plattform bezüglich des vom Contentersteller in der Plattform eingestellten Contents das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive übertragbare und unterlizensierbare Recht ein, den Content in jedem beliebigem elektronischen Format und auf sämtliche(n) Speichermedien, sowie im Print
    (einschließlich E-Books/Paper) zu vervielfältigen, in einer Datenbank zu speichern und über mobile oder stationäre Endgeräte, wie z.B. stationäre oder tragbare Computer einschließlich Tablet-PCs, internet-fähige TV-Geräte, sog. Smartphones oder andere Handys, E-Reader oder sonstige Geräte über sämtliche technische
    Übertragungsmöglichkeiten, insbesondere drahtlos (einschließlich mobilfunkgestützter Dienste) oder drahtgebunden im Rahmen bzw. für die Zwecke des Angebots zu nutzen, anzubieten und zu verbreiten, zu senden, wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen oder sonst zur Nutzung einschließlich der interaktiven Nutzung bereitzustellen und zu archivieren, und zwar insbesondere über das Internet, in Online-Diensten einschließlich sozialer Netzwerke (z.B. Facebook), in Widgets, über sog. Apps und ähnliche Anwendungen, per API, über Push-Dienste, RSS-Feeds, Podcasts, Meldedienste wie z.B. Twitter, als Angebot zum Download, aber auch in körperlicher Form, insbesondere es Contentnutzern zum Abrufen, Speichern und Ausdrucken anzubieten, und es in Online-, Print, Rundfunk- und sonstigen Medien zur Bewerbung und Verlinkung des Angebots zu nutzen, sowie Dritten die Nutzung am Material ganz oder teilweise zu ermöglichen. In dem für Nutzungen nach dem vorstehenden Satz erforderlichen Umfang darf das Material durch socialPALS wie auch durch verbundene Unternehmen und Dritte (insbes. Betreiber von Medien, in denen das Angebot beworben oder verlinkt wird) und/oder Teile davon unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes technisch und redaktionell bearbeitet, übersetzt, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und wiedergegeben, gesendet und sonst genutzt oder verwertet werden. Innerhalb des Angebots kann eingestelltes Material auch redaktionell dargestellt, hervorgehoben und bewertet werden. socialPALS darf die Ergebnisse wiederum entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrags nutzen.

  6. Der Contentersteller gewährleistet die Rechtmäßigkeit des auf der Plattform eingestellten Contents und gewährleistet die Verfügungsbefugnis über die einzuräumenden Nutzungsrechte, insbesondere unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen, urheberrechtlichen und/oder datenschutzrechtlichen Bedingungen. Dies umfasst insbesondere, dass durch und im Zusammenhang mit den im vorstehenden Satz genannten Informationen, Unterlagen und Nutzungsrechten keinerlei Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

  7. Der Erfolg einer Kampagne hängt maßgeblich von der Begehrlichkeit eines Produktes ab. Die Auswahl über Kampagnenmechanik, Inhalt und weiteren Details obliegt dem werbenden Contentersteller, welcher die konkrete Kampagne auf der Plattform einstellt und in Auftrag gibt.

V. Verantwortlichkeit des Contenterstellers

  1. Der Contentersteller stellt den Contentnutzern in der Plattform und gegebenenfalls auf individuellen Landingpages im Rahmen einer Kampagne Content für eigene Werbung zur Verfügung. Es kann sich hierbei z.B. um Texte, Bilder, Audiodateien, Videos oder Gewinnspiele und Produkttests für die Einbindung in die eigenen Onlineangebote der Händler und Partner, sowie um Content für Offline-Werbung, zum Beispiel Point-of-SaleWerbematerial, handeln. Die Verantwortlichkeit für die Einbindung und Verwendung dieses Contents, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Wettbewerbsrecht), liegt jeweils beim Contentersteller.

  2. Der Contentnutzer kann die Texte einer Kampagne jederzeit bearbeiten. Die Verantwortlichkeit für solche Contentnutzer bearbeiteten Texte liegt ausschließlich beim jeweiligen Contentnutzer.

  3. Ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Texten, wenn dem Contentersteller hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber zustehen oder erworben wurden.

  4. Für Landingpages, welche mittels des Landingpagebuilders erstellt werden, ist der jeweilige Ersteller der Landingpage verantwortlich.

VI. Regelungen zum Marketingbudget

  1. Der Contentersteller kann Marketingbudget mittels der Plattform freigeben. Über Art, Höhe und Vergabebedingungen entscheidet allein der Contentersteller.

  2. Die Vergabe von Marketingbudgets ist sowohl durch Contentersteller als auch durch Contentnutzer möglich. Mischformen sind zulässig.

  3. Alle Details zur Erstellung von Marketingbudgets wie beispielsweise Zielgruppe, Anzahl der Werbeschaltungen und Verteilung des Budgets definiert der Contentersteller zu Beginn der jeweiligen Kampagne.

  4. Die Abrechnung des Marketingbudgets erfolgt in der Regel monatlich. socialPALS stellt zum Beginn der Kampagne eine Vorschussrechnung über 50 % des gesamten Marketingbudgets der Kampagne und behält sich vor, den Kampagnenstart vom Eingang der Zahlung auf die Vorschussrechnung abhängig zu machen. Ist das Marketingbudgets der Vorschussrechnung aufgebraucht, geht socialPALS zur monatlichen Abrechnungsweise über.

  5. Der Contentersteller, sowie der Contentnutzer sind für die steuerliche Geltendmachung, sowie der Rechtskonformität mit den jeweils einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere, aber nicht ausschließlich den datenschutzrechtlichen, lauterkeitsrechtlichen, urheberrechtlichen oder verbraucherschützenden Normen, der eingestellten Marketingbugets, sowie ihrer Nutzung jeweils eigenverantwortlich. socialPALS nimmt Budgets weder entgegen, noch leitet socialPALS Beträge weiter, noch gibt socialPALS Tipps, Hinweise oder berät steuerrechtlich oder rechtlich.

  6. socialPALS hält sich vor bei hohen Marketingbudgets eine außerordentliche Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnung zu stellen.

  7. socialPALS berechnet eine Management-Fee für die Verwaltung der Marketingbudgets.

VII. Ergänzende Zahlungskonditionen

  1. Die Kosten eines Brandaccounts sind in der Preisliste im SaaS Mietvertrag näher beschrieben und aufgeschlüsselt. Es gilt die jeweils aktuellste von socialPALS zur Verfügung gestellte Preisliste.

  2. Ein etwaig geschuldeter Jahresbetrag ist bei Vertragsabschluss, spätestens bis zum Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit im Voraus durch Überweisung zu zahlen. Der Contentersteller hat die Kosten der Überweisung zu tragen.

  3. Eine etwaige einmalige Contentnutzerpauschale wird für jeden Contentnutzer in Rechnung gestellt, der sich erstmalig für eine Kampagne des Contenterstellers anmeldet, unabhängig davon, ob ein Contentnutzer bereits in der Plattform angemeldet war, oder sich neu registriert. Die Contentnutzerpauschale wird einmalig pro Händler während der Vertragslaufzeit erhoben. socialPALS ist berechtigt am Beginn einer Kampagne eine Vorschussrechnung über 50 % des zu erwartenden Entgelts für die Kampagne zu stellen und die Freischaltung der Kampagne von der Zahlung der Vorschussrechnung abhängig zu machen.

  4. Sofern der Vertrag nicht zum 1. eines Monats beginnt, erfolgt die Abrechnung pro rata temporis. Der angefangene Monat zählt für die Vertragslaufzeit als zusätzlicher 13. Monat.

  5. Für den Fall der Säumigkeit des Contenterstellers behält sich socialPALS eine Sperrung des/der Accounts bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungsbeträge ohne jeden Abzug vor.

  6. Eine Rückerstattung der Plattformgebühren und Setupkosten ist ausgeschlossen.
    Händlerpauschalen sowie Werbebudget werden hingegen leistungsbezogen berechnet. Überbezahlte Beträge werden erstattet. socialPALS ist zur Verrechnung überzahlter Beträge mit offenen Forderungen berechtigt.

VIII. Verzug, Verzugszinssatz

  1. Der Contentersteller gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung.

  2. Der Verzugszinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Contentersteller seinen Sitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums hat.

  3. Hat der Contentersteller seinen Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums berechnet socialPALS Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des jeweils fälligen Betrags pro angefangenen Monat des Verzugs.

IX. Preisanpassungen

  1. SocialPALS kann das Entgelt für die Nutzung der Plattform erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf die Plattform entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Die auf die Plattform entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Lizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine
    Verwaltungskosten. Eine Preiserhöhung ist dabei in dem Maße zulässig, soweit die Gesamtkostensteigerung nicht durch anderweitig vorliegende Kosteneinsparungen ausgeglichen werden kann. socialPALS saldiert die Gesamtkostensteigerungen mit allen tatsächlich vorliegenden Kosteneinsparungen und ist lediglich zur Preiserhöhung im Rahmen des Saldos berechtigt.

  2. socialPALS ist verpflichtet die Preise zu senken, wenn und soweit die auf die Plattform entfallenden Gesamtkosten sinken („Gesamtkostenverringerung“). Dabei ist socialPALS verpflichtet die Gesamtkostenverringerung soweit weiterzugeben, bis das ursprüngliche Preisgefüge zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wiederhergestellt ist.

  3. Zur Weitergabe fiktiver Gesamtkostenverringerungen ist socialPALS nicht verpflichtet. Ebenso wenig ist socialPALS bei der Saldierung nach Nummer 1 dieses Abschnitts zur Berücksichtigung fiktiver Gesamtkostenverringerungen verpflichtet.

  4. socialPALS darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. socialPALS informiert den Contentersteller über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. socialPALS weist den Contentersteller im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

  5. Bei einer Preiserhöhung ist der Contentersteller berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für den von der Preiserhöhung betroffene Vertrag. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Entgelt für den Vertrag fortgesetzt.

  6. Unabhängig von den Regelungen in den vorstehenden Absätzen 1. bis 4. ist socialPALS für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, das Entgelt für den Vertrag entsprechend anzupassen.

X. Beginn der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

  1. Der Vertragsbeginn ist in der Leistungsbeschreibung im SaaS Mietvertrag/Preisangebot aufgeführt. Sind dort keine Regelungen enthalten, beginnt der Vertrag mit dem Ablauf des Tages der letzten Unterschrift unter dem SaaS Mietvertrag/Preisangebot.

  2. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot im SaaS Mietvertrag/Preisangebot.

  3. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert diese sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird.

XI. Kündigung

  1. Während der Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor dem Auslauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
  3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  5. socialPALS steht darüber hinaus eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu
  6. für den Fall, dass der Contentersteller seinen Zahlungspflichten 60 Tage säumig bleibt,
  7. für den Fall, dass der Contentersteller, von ihm eingeschaltete oder beauftragte Dritte oder dem Kunden zugeordnete Händler vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig die
    Services der Plattform widerrechtlich oder unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB oder diesen Vertrag missbraucht,
  8. für den Fall, dass der Contentersteller vorsätzlich oder fahrlässig gegen diesen Vertrag verstößt,
  9. oder im Fall einer Insolvenz des Contentersteller oder einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Contenterstellers mangels Masse.
  10. Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass die Rechte zur außerordentlichen Kündigung durch socialPALS alternativ geltend gemacht werden können. Es genügt, wenn einer der aufgeführten Gründe vorliegt.

XII. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Es gelten die oben in den Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

XIII. Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig auf die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze.

  2. Dies betrifft auch den Abschluss etwaig notwendiger Datenschutzverträge
    (Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Vertrag zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit). Die Vertragsparteien vereinbaren partnerschaftlich entsprechende Verträge zu verhandeln und abzuschließen.

  3. Sind Datenschutzverträge notwendig schließen die Parteien eine Datenverarbeitung vor dem Abschluss der entsprechenden Verträge aus. Die übrigen Vertragspflichten bleiben davon unberührt.

  4. Datenschutzverträgen kommt bei Widersprüchen und Geltungslücken allen anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Vorrang zu, soweit der Widerspruch oder die Geltungslücke besteht.

XIV. Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und insbesondere keinem Dritten zugänglich zu machen. Zur Erfüllung dieser Geheimhaltungsverpflichtung hat jede Partei alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen.

  2. Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen die der empfangenden Vertragspartei mitgeteilten bzw. zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, gleich ob mündlich, schriftlich oder visuell erhalten, per Internet übertragen oder auf einem Datenträger gespeichert (nachfolgend „Informationen“ genannt).

  3. Die empfangende Vertragspartei wird die zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen lediglich im Rahmen der Zusammenarbeit und ausschließlich für den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zweck verwenden. Eine darüberhinausgehende oder abweichende Nutzung wird von der offenbarenden Vertragspartei ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der offenbarenden Vertragspartei.

  4. Vertrauliche Informationen sind im Übrigen nur denjenigen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen und Beratern zugänglich zu machen, die diese Informationen im Hinblick auf die mögliche Zusammenarbeit benötigen.

  5. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit vertrauliche Informationen der empfangenden Vertragspartei bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren, oder der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder im Nachhinein ohne Verschulden der empfangenden Partei dieser oder der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht wurden.

  6. Der empfangenden Vertragspartei obliegt insoweit die Beweislast für die Kenntnis der vertraulichen Informationen bereits vor dem Beginn der Zusammenarbeit, für die allgemeine Zugänglichkeit der Informationen und dem Ausschluss ihres Verschuldens beim Bekanntwerden der Informationen.
  7. Die empfangende Vertragspartei hat der offenbarenden Vertragspartei die erhaltenen vertraulichen Informationen unverzüglich auf erstes Anfordern nach freier Wahl der offenbarenden Vertragspartei herauszugeben oder zu vernichten.

  8. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder anderen Einwendungen oder Einreden gegen die Rückgabepflicht schließen die Vertragsparteien aus.

  9. Die Übergabe von vertraulichen Informationen an die empfangende Vertragspartei stellt in keiner Art und Weise eine Rechteeinräumung oder eine Lizenz zugunsten der empfangenden Vertragspartei dar. Soweit die Vertragsparteien Rechte übertragen, Nutzungsrechte einräumen oder Lizenzrechte vergeben möchten, regeln sie dies ausdrücklich. Vertrauliche Informationen dienen dem ausschließlichen Zweck der Vertragsabwicklung.